Mitgliedschaft

Sie können Mitglied der Wohnbaugenossenschaft Baarburg (WBG Baarburg) werden, wenn Sie mindestens einen Anteilschein zeichnen. Als Mitglied sind sie Miteigentümer der von uns gemeinsam verwalteten Liegenschaften und können auch direkt auf den Geschäftsgang Einfluss nehmen.

Der Antritt einer Genossenschaftswohnung setzt die Mitgliedschaft (und damit die Zeichnung von Anteilscheinen) voraus.

Beitrittsablauf

  1. Beitrittsformular herunterladen und ausfüllen:    WBG Baarburg - Antrag Mitgliedschaft  
  2. Ausgefülltes und unterschriebenes Formular einsenden (Postanschrift siehe Formular)
  3. Gemäss Art. 3 der Statuten entscheidet der Vorstand über die Aufnahme
  4. Wird der Aufnahme statt gegeben, so erhält der/die Antragsteller/in einen Einzahlungsschein zur Überweisung des Anteilscheinkapitals
  5. Nach erfolgter Zahlung wird die Aufnahme als Genossenschaftsmitglied bestätigt und der Gegenwert der Zahlung als Anteilschein (Wertschrift) ausgehändigt.